Fissurenversiegelung (bleibende Zähne & Milchzähne)
Häufig sind die Fissuren aufgrund ihrer komplexen Anatomie für die Zahnpflege schwer zugänglich, hier sammelt sich leicht Plaque und in der Folge entsteht Karies.
Bei der präventiven Fissurenversiegelung werden die kariesanfälligen Fissuren und Grübchen gesunder Zähne mit einem Kunststofflack versiegelt.
Die Fissurenversiegelung ist somit ein effektiver Schutz für ihr Kind gegen Kauflächenkaries. Die Fissurenversiegelung der ersten und zweiten bleibenden Backenzähne wird ab dem 6. Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Die Fissuren- und Grübchenversiegelung an Milchbackenzähnen, Vorbackenzähnen und Grübchen von Front- und Eckzähnen wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und erfordert somit eine Zuzahlung.
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